Beweissicherung an Gebäuden und baulichen Anlagen zwischen Oldenburg und Rastede beginnt ab März 2019
Im Rahmen der Realisierung der Ausbaustrecke (ABS) Oldenburg–Wilhelmshaven führt die DB Netz AG im Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1: Oldenburg–Rastede) in den kommenden Monaten die von den Eigentümern und den Mietern geforderte rechtzeitige Beweissicherung von Gebäuden und baulichen Anlagen durch.
Dafür wurde von Seiten der DB Netz AG noch vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eigens das unabhängige Ingenieurbüro IFB Eigenschenk GmbH beauftragt. Hintergrund der Entscheidung zur frühzeitigen Beauftragung ist einerseits die hohe Anzahl von zu begutachtenden Objekten entlang der Bahntrasse, andererseits das Bestreben alle Beweissicherungen bis Baubeginn abgeschlossen zu haben und damit allen Seiten eine Sicherheit zu bieten.
Bei einer Beweissicherung wird der Zustand baulicher Anlagen im Außen- und im Innenbereich vor Beginn einer Baumaßnahme durch eine mündliche Beschreibung und anhand von Fotos dokumentiert. Damit können nicht zu erwartende aber auch nicht gänzlich auszuschließende Schäden durch die Bauarbeiten von bereits vorhandenen Auffälligkeiten abgegrenzt werden. Somit ist eine unkomplizierte und differenzierte Regulierung von Schäden möglich.
Alle planfeststellungsbedürftigen Bauarbeiten finden erst nach Ergehen eines vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses durch das EBA statt, der voraussichtlich für Sommer 2019 erwartet wird.